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   LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90   

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https://dejure.org/1991,10854
LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90 (https://dejure.org/1991,10854)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.05.1991 - 15 Sa 41/90 (https://dejure.org/1991,10854)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Mai 1991 - 15 Sa 41/90 (https://dejure.org/1991,10854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung; Feststellungsinteresse; Beendigungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 747
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Im Falle einer Kündigungsschutzklage eines allgemeinen Kündigungsschutz genießenden, gekündigten Arbeitnehmers gemäß §§ 4, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gegen eine außerordentliche und gemäß § 4 KSchG gegen eine ordentliche Kündigung ist das Rechtsschutzinteresse regelmäßig gegeben, weil der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erheben muß, um den Eintritt der Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG zu verhindern (BAG Urteil vom 11.02.1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 unter B II 1; vom 19.08.1982 - 2 AZR 230/80 - AP Nr. 9 zu § 9 KSchG 1969 unter II 1).

    Letzteres ist formlos möglich und dann gegeben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorbehaltlos zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordert und dieser dem ebenso vorbehaltlos nachkommt (BAG Urteil vom 19.08.1982, a.a.O., unter II 2 c; vom 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78 - AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969 unter II 2 a; LAG Frankfurt/M., Urteil vom 05.03.1990 - 11 Sa 1129/89 - rechtskräftig).

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Im Falle einer Kündigungsschutzklage eines allgemeinen Kündigungsschutz genießenden, gekündigten Arbeitnehmers gemäß §§ 4, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gegen eine außerordentliche und gemäß § 4 KSchG gegen eine ordentliche Kündigung ist das Rechtsschutzinteresse regelmäßig gegeben, weil der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erheben muß, um den Eintritt der Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG zu verhindern (BAG Urteil vom 11.02.1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 unter B II 1; vom 19.08.1982 - 2 AZR 230/80 - AP Nr. 9 zu § 9 KSchG 1969 unter II 1).

    Im konkreten Einzelfall kann das Rechtsschutzinteresse jedoch entfallen, sei es, daß feststeht, daß das Arbeitsverhältnis bereits vor der mit der Klage angegriffenen Kündigung anderweitig geendet hat (BAG Urteil vom 11.02.1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 unter B II 2), sei es, daß die Parteien sich vertraglich über die Unwirksamkeit der Kündigung geeinigt haben.

  • BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54

    Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Im Falle einer Kündigungsschutzklage eines allgemeinen Kündigungsschutz genießenden, gekündigten Arbeitnehmers gemäß §§ 4, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gegen eine außerordentliche und gemäß § 4 KSchG gegen eine ordentliche Kündigung ist das Rechtsschutzinteresse regelmäßig gegeben, weil der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erheben muß, um den Eintritt der Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG zu verhindern (BAG Urteil vom 11.02.1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 unter B II 1; vom 19.08.1982 - 2 AZR 230/80 - AP Nr. 9 zu § 9 KSchG 1969 unter II 1).

    Im konkreten Einzelfall kann das Rechtsschutzinteresse jedoch entfallen, sei es, daß feststeht, daß das Arbeitsverhältnis bereits vor der mit der Klage angegriffenen Kündigung anderweitig geendet hat (BAG Urteil vom 11.02.1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 unter B II 2), sei es, daß die Parteien sich vertraglich über die Unwirksamkeit der Kündigung geeinigt haben.

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Anders kann der wahre Wille der Parteien nach dem objektiven Erklärungswert ihres Verhaltens vom Standpunkt jeweils des verständigen Erklärungsempfängers gemäß § 133 BGB nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht verstanden werden (RGZ 131, 340, 351; BGHZ 36, 30, 33; 47, 75, 78. ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Letzteres ist formlos möglich und dann gegeben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorbehaltlos zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordert und dieser dem ebenso vorbehaltlos nachkommt (BAG Urteil vom 19.08.1982, a.a.O., unter II 2 c; vom 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78 - AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969 unter II 2 a; LAG Frankfurt/M., Urteil vom 05.03.1990 - 11 Sa 1129/89 - rechtskräftig).
  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Anders kann der wahre Wille der Parteien nach dem objektiven Erklärungswert ihres Verhaltens vom Standpunkt jeweils des verständigen Erklärungsempfängers gemäß § 133 BGB nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht verstanden werden (RGZ 131, 340, 351; BGHZ 36, 30, 33; 47, 75, 78. ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 122/89

    Ausdehnung der Klage auf den Konkursverwalter persönlich im Wege der

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Eine Anschlußberufung wird erst mit der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung wirksam (BGHZ 37, 131, 133; Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 122/89 - MDR 1991, 422).
  • BGH, 16.05.1962 - VIII ZR 48/62

    Nachverfahren nach § 302 ZPO

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Eine Anschlußberufung wird erst mit der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung wirksam (BGHZ 37, 131, 133; Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 122/89 - MDR 1991, 422).
  • RG, 03.03.1931 - VII 218/30

    1. Darf der Anfechtungskläger, für den im Wege der Zwangsvollstreckung eine

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Anders kann der wahre Wille der Parteien nach dem objektiven Erklärungswert ihres Verhaltens vom Standpunkt jeweils des verständigen Erklärungsempfängers gemäß § 133 BGB nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht verstanden werden (RGZ 131, 340, 351; BGHZ 36, 30, 33; 47, 75, 78. ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.05.1991 - 15 Sa 41/90
    Das Rechtsschutzinteresse muß im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein (BGHZ 18, 98, 106; Thomas/Puzzo, ZPO, 16. Aufl., Vorbemerkung § 253 III Alm, allgemeine Meinung).
  • BAG, 26.01.1989 - 2 AZR 318/88

    Kündigung: Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Umgehung zwingender

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